Holvestium hält strenge Anti-Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungs-Standards ein. Diese Richtlinie ist im Einklang mit der 6. EU-Geldwäscherichtlinie (6AMLD), den FATF-Empfehlungen und dem deutschen Geldwäschegesetz (GwG).
Wir richten unsere AML-Compliance an folgenden Vorschriften aus:
Wir identifizieren und verifizieren jeden Kunden vor Kontoeröffnung. Erforderlich sind: ein gültiges Identitätsdokument (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein), ein Adressnachweis aus den letzten 90 Tagen (Stromrechnung, Kontoauszug oder behördliche Bescheinigung), sowie Angaben zur beruflichen Tätigkeit und zur Mittelherkunft.
Für höhere Risikoprofile wenden wir Enhanced Due Diligence an. Dies gilt insbesondere für: politisch exponierte Personen (PEPs), Kunden aus risikoreichen Jurisdiktionen (gemäß FATF-Listen), Kunden mit komplexen Eigentümerstrukturen, sowie für ungewöhnlich hohe Einzeleinlagen.
Wir überwachen alle Transaktionen kontinuierlich auf Auffälligkeiten. Unser Transaktionsmonitoring-System verwendet sowohl regelbasierte Muster (z. B. Schwellenwerte, ungewöhnliche Häufigkeiten) als auch ML-basierte Anomalie-Erkennung. Verdächtige Aktivitäten werden manuell durch unser Compliance-Team geprüft.
Bei begründetem Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung sind wir gesetzlich verpflichtet, eine Verdachtsmeldung (SAR — Suspicious Activity Report) an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) abzugeben. Wir dürfen den Kunden über eine solche Meldung nicht informieren („Tipping-off-Verbot" gemäß § 47 GwG).
Wir akzeptieren keine Kunden aus den folgenden Jurisdiktionen: Länder auf der FATF-Schwarzliste, Länder unter umfassenden EU- oder UN-Sanktionen, sowie Jurisdiktionen mit unzureichenden AML-Standards gemäß unseren internen Risikobewertungen. Die Liste wird vierteljährlich aktualisiert.
Meldung verdächtiger Aktivität. Wenn Sie verdächtige Aktivitäten in Ihrem Konto bemerken, schreiben Sie sofort an [email protected]. Bei vermutetem Geldwäsche-Bezug an [email protected].
Alle Holvestium-Mitarbeiter, die Kundenkontakt haben oder Zugriff auf Transaktionsdaten besitzen, erhalten jährlich obligatorische AML-Schulungen. Unsere AML-Prozesse werden jährlich durch interne Audits und mindestens alle zwei Jahre durch externe Audits überprüft.
AML-relevante Dokumente werden gemäß § 8 GwG für mindestens 10 Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung aufbewahrt. Verdachtsmeldungen und damit verbundene Korrespondenz werden gemäß den jeweiligen Vorschriften aufbewahrt.